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Premium Glück, ihr Team für Europa.

Herzlich Willkommen bei Ihrem Lotto Partner.

Bei Premium Glück arbeiten wir in unserem europäischen Team an der uns gestellten Aufgabe die profitabelsten Systeme und Vorteilsgemeinschaften für unsere Kunden verfügbar zu machen.

Sprechen Sie uns an: +49 (0)800 200 1109

Alles zum Thema Lottogemeinschaften, Spielsysteme und Vorteilsgemeinschaften!


Als europäischer Dienstleister dürfen wir dabei mit Stolz behaupten unter einer der modernsten Service- und Datenschutz-Gesetzgebungen zu operieren.


Wichtiger Hinweis an unsere Kunden:

Sollten Sie Anrufe erhalten und aufgefordert werden höhere Geldsummen über paysafecard / Western Union / PayPal / .. etc. zu überweisen, zum Beispiel Kosten für Gewinnauszahlung oder Stornierungsgebühren, dann gehen Sie bitte nicht darauf ein.

Diese Anrufe haben nichts mit premium-glueck.de zu tun!

Wir nehmen dankbar alle Informationen wie Telefonnummer des Anrufers, Schreiben und Vorgehensweisen entgegen und leiten diese an die kooperierenden Behörden weiter.

Hotline: +49 (0)800 200 1109

E-Mail: benito.kreis@xczz.de

Service

Das ist Premium Glück Deutschland.

Unsere Leistungen

  • festgelegte Beteiligungen
  • definierte Vertragsdauer
  • sicheres Lastschriftverfahren
  • Ertragsauszahlung
  • ordentliche Abrechnungen

Gewinnchancen

Sie erhöhen mit 120 Tippreihen pro Ziehung Ihre Gewinnchancen um 9000% gegenüber dem Einzelspiel.

Gewinnsummen

Sie spielen gemeinsam um die grössten Jackpots in ganz Europa, um bis zu unglaubliche 210 Millionen Euro!

Gewinnauszahlung

Sie können sich entspannt zurücklehnen. Die Gewinnauszahlung erfolgt automatisch auf Ihr Bankkonto.




Mit der richtigen Wahl Ihres Partners steigen auch Ihre Chancen!

Gewinne

Europäische Lotterien im Vergleich.

Die maximalen Gewinne

Bei den großen Mehrländer-Lotterien gehören Gewinne in zweistelliger Millionenhöhe zur Tagesordnung. Trotz der riesigen Gewinnsummen liegt die Wahrscheinlichkeit eines Hauptgewinns höher als beim klassischen Lotto 6 aus 49.

EuroMillions

EuroMillions ist eine Lotterie, die in neun europäischen Ländern gespielt wird. Die Ziehungen finden jeden Dienstag- und Freitagabend statt. Der Jackpot beträgt immer mindestens 17 Millionen Euro und kann auf bis auf beeindruckende 210 Millionen Euro ansteigen.

210.000.000€

EuroJackpot

Mit Europas Millionenlotterie Eurojackpot können Sie in Gewinnklasse 1 maximal 90 Mio. Euro gewinnen.

90.000.000€

6 aus 49

Die Höhe des Jackpots der Gewinnklassen 1 und 2 ist auf jeweils max. 45 Millionen Euro begrenzt und wird nicht nach zwölf aufeinanderfolgenden Ziehungen ohne Gewinn in der Gewinnklasse 1 ausgeschüttet.

45.000.000€

Ziehungen

Verfolgen sie die Ziehungen in Ihrer Zeit.

EuroMillions Ziehungen

Die EuroMillions Ziehung

Jeden Dienstag und Freitag werden die EuroMillions-Zahlen um 21:30 Uhr (GMT+1) in Paris gezogen. Sie können die Ziehung life im Fernsehen auf ORF2 verfolgen, ausserdem lässt sich die aktuelle Ziehung jederzeit ganz einfach über YouTube anschauen.

Die nächste Ziehung findet am 19.11.2024 statt und umfasst einen Jackpot von aktuell ca. 40 Mio. Euro!
(letzte Aktualisierung 17.11.2024 21:31:39, Angaben ohne Gewähr)

Die EuroMillions Superziehung

In unregelmäßigen Abständen, ungefähr drei mal im Jahr, finden bei den EuroMillions sogenannte Superziehungen statt. Diese zeichnen sich durch einen garantierten Mindestjackpot in Höhe von satten 100 Millionen Euro aus.

Auszahlungen

Als Nutzer von Premium Glück, erhalten Sie bei einem Preisgewinnen automatisch eine Benachrichtigung. Bei kleineren Gewinnen werden die Auszahlungen automatisch abgewickelt. Im Falle eines großen Gewinnes wird man sich mit Ihnen zur Vereinbarung der Gewinnauszahlung in Verbindung setzen.

Bei Anfragen erreichen unseren Kundendienst Montag bis Freitag von 9.00 Uhr - 16.00 Uhr telefonisch oder per Fax. Darüber hinaus können Sie jederzeit das Kontaktformular nutzen um uns eine Nachricht zu senden.

Premium Glück
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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN der
Premiumglueck Vorteilsgemeinschaft

  • Gegenstand des Vertrages
  • Vertretung und Bevollmächtigungen
  • Treuhänder
  • Beteiligung
  • Beteiligungsentgelt
  • Auszahlungen / Abrechnungen
  • Laufzeit und Kündigung
  • Verfall von Ansprüchen
  • Sonstige Bestimmungen
  • Widerrufsrecht
  • Widerrufsfolgen
Gegenstand des Vertrages

Der Teilnehmer schließt sich mit den weiteren Teilnehmern untereinander zu einer ABGB-Gesellschaft zusammen, deren Zweck die Gewinnerzielung durch Teilnahme der ABGB-Gesellschaft an gesetzlich zulässigen, entgeltlichen und/oder unentgeltlichen Gewinnspielen, Lotterien oder sonstigen Glücksspielen ist, wobei die Gesellschafterstellung im Wege eines Treuhandverhältnisses durch einen Treuhänder ausgeübt wird.
Die Prime Solution 24 ltd., 20-22, Wenlock Road, London, N1 7GU, England, (nachfolgend "PSL"), vermittelt zu den im Folgenden geregelten Bedingungen zum einen Verträge zwischen den einzelnen Teilnehmern der ABGB-Gesellschaft untereinander und erbringt darüber hinaus gegenüber den einzelnen Teilnehmern und der ABGB-Gesellschaft die folgenden näher beschriebenen Leistungen im Rahmen eines Geschäftsbesorgungsvertrages unter ausschließlicher Geltung der vorliegenden Bedingungen.
Soweit die nachstehenden Bedingungen keine besonderen Regelungen berücksichtigen, gilt das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch (ABGB).Geltung haben darüber hinaus ferner die Angaben und Regelungen in etwaigen Beteiligungsanträgen.
Der/Die Teilnehmer wird/werden im Folgenden kurz "Treugeber", die ABGB-Gesellschaften kurz "Premiumglueck Vorteilsgemeinschaft" genannt.

Vertretung und Bevollmächtigungen

Die PSL wird durch den Treugeber bevollmächtigt, in dessen Namen einen Treuhänder auszusuchen, diesen zu bestellen, sowie einen Treuhandvertrag abzuschließen. Ferner wird PSL bevollmächtigt, die Gesellschafterverträge zur Gründung der Premiumglueck Vorteilsgemeinschaft sowie die erforderlichen Geschäftsbesorgungsverträge zwischen Treugeber und der Premiumglueck Vorteilsgemeinschaft einerseits und der von ihm/ihr zu beauftragenden Dritten abzuschließen.

Treuhänder

Der Treugeber beauftragt einen von der PSL ausgewählten und beauftragten Treuhänder, in eigenem Namen, aber für Rechnung der Premiumglueck Vorteilsgemeinschaft Verträge mit jeweiligen Leistungsträgern, insbesondere mit den Gewinnspiel-, Lotterie- oder sonstigen Glücksspielanbietern abzuschließen. Dabei obliegt die Auswahl der einzelnen Leistungsträger PSL.
Mit Abschluss der Verträge mit den jeweiligen Leistungsträgern gilt der Gesellschaftszweck als erreicht, so dass die Gesellschaft aufgelöst wird. Bei erneuten Vertragsabschlüssen wird jeden Monat eine neue ABGB-Gesellschaft wiederum nach Maßgabe der hier vorliegenden Bedingungen begründet. Die Auseinandersetzung der Treugeber bestimmt sich hierbei nach den Regeln des ABGB, soweit in den vorliegenden Bedingungen nicht anders geregelt. Etwa erzielte Erträge bzw. Gewinne der Premiumglueck Vorteilsgemeinschaft werden gegenüber den Leistungsträgern ausschließlich durch den Treuhänder geltend gemacht. Sofern hierzu oder zur Durchsetzung der Gewinnansprüche die Namen der Treugeber bekannt gegeben werden müssen, so ist der Treuhänder hierzu befugt. Insbesondere ist er berechtigt, alle erforderlichen Maßnahmen zur Durchsetzung und Erlangung der Gewinnansprüche vorzunehmen. Ist für die Geltendmachung, Auszahlung oder Durchsetzung eines Ertragsanspruchs die Mitwirkung des Treugebers gleich aus welchem Grunde oder welcher Art notwendig oder die Vorlage von bestimmten Unterlagen, so ist der Treugeber verpflichtet, die erforderliche Mitwirkungshandlung auf erstes Anfordern des Treunehmers oder der PSL zu leisten bzw. die erforderlichen Unterlagen beizubringen.
Ausgezahlte Erträge nimmt ausschließlich der Treuhänder oder ein von ihm beauftragter Dritter entgegen. Diese sind einem Treuhandkonto zuzuführen. Etwa noch nicht geleistete Gebühren oder Anteilsvergütungen für die Beteiligung an der Premiumglueck Vorteilsgemeinschaft können mit Erträgen, die dem jeweiligen Treugeber anteilsmäßig zustehen, verrechnet werden. PSL sowie der Treuhänder sind zu allen Rechtsgeschäften und Handlungen befugt und berechtig, die dem Gesellschaftszweck förderlich, zweckmäßig oder dienlich sind oder sein können. Unter anderem können sie zur Erreichung des Gesellschaftszwecks auch Beteiligungen an anderen Gesellschaften begründen und aufheben.

Beteiligung

Der Treugeber macht der PSL ein Angebot – auch telefonisch – auf Beteiligung an der Premiumglueck Vorteilsgemeinschaft. Der Treugeber ermächtigt PSL das jeweils fällige Beteiligungsentgelt durch Lastschrift, auch ohne dass es einer schriftlichen Einzugsermächtigung des Treugebers bedarf, vom gewünschten und angegebenen Bankkonto des Treugebers einzuziehen. Der Vertrag kommt entweder durch schriftliche Bestätigung der PSL, durch Übermittlung einer Teilnahmebestätigung oder - ohne dass es einer schriftlichen Bestätigung bedarf – mit dem erfolgreichen Einzug des Beteiligungsentgeltes zustande.

Beteiligungsentgelt

Die Beteiligung an der Premiumglueck Vorteilsgemeinschaft erfolgt jeweils mit einem Anteil. Das Beteiligungsentgelt pro Anteil entnehmen Sie bitte Ihren Willkommensunterlagen. Im Anteilsentgelt sind die an die PSL zu entrichtenden Abschluss- und sonstigen Leistungsgebühren sowie das an den Treuhänder zu zahlende Treuhandentgelt enthalten. Das Beteiligungsentgelt ist monatlich jeweils bis zum ersten Kalendertag eines Monats fällig und wird im Lastschriftverfahren eingezogen.

Auszahlungen / Abrechnungen

Sämtliche Ertragsansprüche eines Monats werden in voller Höhe an die Treugeber verteilt. Der Treugeber erhält monatlich eine Benachrichtigung. Die abgerechneten Ertragsanteile werden gegebenenfalls nach erfolgter Abrechnung mit Rückständen dem Treugeber gutgeschrieben und ausgezahlt. Sollten Ansprüche in Sachwerten erzielt worden sein, so wird dessen erzielter Veräußerungswert zum Ansatz gebracht. Abrechnungen gelten als anerkannt, wenn sie nicht binnen 2 Wochen schriftlich beanstandet worden sind. Die Frist beginnt 1 Woche ab dem jeweiligen Abrechnungsdatum. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Eingang der schriftlichen Beanstandung bei der PSL. Über die vorliegende Anerkennungsregelung wird die PSL den Treugeber in jeder Benachrichtigung jedoch gesondert hinweisen.

Laufzeit und Kündigung

Der Vertrag gilt jeweils für drei Monate, sofern keine längere Vertragslaufzeit vereinbart worden ist. Er verlängert sich automatisch jeweils um einen weiteren Monat, wenn nicht mit einer Kündigungsfrist von 6 Wochen zum Monatsende bzw. zum Ende der jeweils vereinbarten Vertragsdauer von einer der Parteien schriftlich gekündigt wird. Maßgeblich für die Einhaltung der Kündigungsfrist ist der Eingang der schriftlichen Kündigung beim Vertragspartner. Das Recht beider Parteien zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grunde bleibt hiervon unberührt. Ein Grund zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grunde ist für die PSL gegeben, wenn das Beteiligungsentgelt bei Fälligkeit nicht entrichtet worden ist oder im Lastschriftverfahren nicht eingezogen werden konnte oder etwa eingezogene Beträge rückwirkend zurück belastet werden.

Verfall von Ansprüchen

Sämtliche Ansprüche aus Auszahlung von persönlichen Erträgen oder etwaige Ansprüche des Treugebers gegenüber der PSL verfallen und erlöschen, wenn sie nicht binnen 3 Monaten nach der letzten Benachrichtigung gerichtlich gegenüber der PSL geltend gemacht werden. Die Frist beginnt nach 1 Woche ab dem Datum des Benachrichtigungsschreibens.

Sonstige Bestimmungen

Sollte eine oder mehrere Regelungen in den vorliegenden Bedingungen gesetzlich unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit des ganzen Vertrages nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Regelung soll in diesem Falle eine solche Regelung Anwendung finden, die dem Sinn und Zweck sowie dem wirtschaftlich verfolgten Zweck der unwirksamen Regelung am ehesten entspricht. Entsprechendes gilt für etwaige Vertragslücken. Mündliche oder sonstige Nebenabreden wurden nicht getroffen. Sollten sie getroffen worden sein, werden sie durch den vorliegenden Vertrag aufgehoben bzw. ersetzt. Für sämtliche Rechtsverhältnisse zwischen den Parteien gilt das Recht der British Virgin Islands.

Widerrufsrecht

Die Vertragsverlängerung kann, unbeschadet der Bestimmung nach § 5e Absatz 2 KSchG innerhalb von 2 Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. durch Brief, Telefax, E-Mail) widerrufen werden. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Frist gereicht die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: Premium Glück, Business Center 892, A-1000 Wien, Österreich. Tel.: +49 (0)800 200 1109, E-Mail: benito.kreis@xczz.de

Widerrufsfolgen

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurück zu gewähren. Können die empfangenen Leistungen nicht zurückgewährt werden, muss insoweit gegebenenfalls Wertersatz geleistet werden. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen nach Absenden der Widerrufserklärung erfüllt werden.

Stand 01.10.2018


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Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG:

Premium Glück
Business Center 892
A-1000 Wien
Österreich

Ladungsfähige Anschrift:
Prime Solution 24 ltd.
20-22
Wenlock Road
London
N1 7GU
England

Kontakt:

Tel.: +49 (0)800 200 1109
E-Mail: benito.kreis@xczz.de

Disclaimer:

Prime Solution 24 und premium-glueck.de sind in keinster Weise mit der Camelot Group plc, die National Lottery Commission oder SLE verbunden. Die auf premium-glueck.de verfügbaren Informationen sind nur für aktuelle und zukünftige Spieler der europäischen Lotterien. Diese Seiten sind ausnahmslos Informationsseiten und wollen nicht dazu ermutigen an der EuroMillions-Lotterie oder einer anderen europäischen Lotterie teilzunehmen. Auch stellen diese Informationen weder ein Angebot noch eine Einladung von Seiten von premium-glueck.de an die Lotto-Teilnehmer dar.


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GESETZ ZUM SCHUTZ PERSONENBEZOGENER DATEN

AUFKLÄRUNGSTEXT

Die durch die Personen geteilten Daten zu den von uns über Hotline Prime Solution angerufenen Personen wie Vorname, Familienname, Anschrift, Telefonnummer und Tonaufnahme werden begrenzt verarbeitet, um die von uns angerufenen Personen entsprechend ansprechen zu können, den Ruf zu bestätigen, den Prozess zur Erbringung der Informationsdienste durch unsere Firma durchzuführen und bei den Streitigkeiten, die zukünftig entstehen können, als Beweismittel zu erbringen. Diese personenbezogenen Daten werden im Zusammenhang mit dem Rechtsgrund der Pflicht für die Notwehr des Datenschutzbeauftragten per Telefon automatisch verarbeitet, vorausgesetzt, dass die Grundrechte,- und Freiheiten der im GDPR- Gesetz genannten betreffenden Person nicht beeinträchtigt werden, und werden nur bei Rechtsstreitigkeiten auf Verlangen mit Gerichtsbehörden geteilt. Prime Solution benutzt technische und infrastrukturelle Möglichkeiten und ergreift notwendige technische und verwaltungsrechtliche Maßnahmen, um für eine sichere Verwahrung und die rechtmäßige Verarbeitung personenbezogener Daten zu sorgen. Sie können Ihre Anfragen im Rahmen des die Rechte der betreffenden Person regulierenden Gesetzesartikels an den Datenschutzbeauftragten entsprechend der einschlägigen Gesetzesartikel über die im GDPR genannten Verfahren und Grundlagen an den europäischen Datenschutzausschuss (EDPB) weiterleiten.

Erläuterung zur Aufbewahrung und Vernichtung

Die Personenangaben der Dateninhaber werden durch die Gesellschaft (i) zur Fortsetzung von Geschätsfähigkeiten, (ii) zur Erfüllung von Rechtspflichten und (iii) zur Planung und Erfüllung von Rechten und Nebenrechten von Mitarbeitern und Kunden im Rahmen gesetzlicher Gegebenheiten und weiterer Bestimmungen aufbewahrt.

Die Gründe zur Aufbewahrung dieser Informationen sind wie folgt:

  • Aufbewahrung von Personenangaben im direkten Zusammenhang mit der Errichtung und Erfüllung von Verträgen;
  • Aufbewahrung von Personenangaben im Zusammenhang mit der Einräumung, Nutzung oder Schutzes eines Rechts;
  • Aufbewahrung von Personenangaben im Zusammenhang mit gesetzlichen Interessen der Firma, ohne dabei den grundlegenden Rechten und Freiheiten zu schaden;
  • Aufbewahrung von Personenangaben im Zusammenhang mit der Erfüllung einer beliebigen Rechtspflicht der Firma;
  • Aufbewahrung von Personenangaben im Zusammenhang einer eindeutigen gesetzlichen Gegebenheit;
  • Aufbewahrung von Personenangaben nach ausdrücklicher Zustimmung der Dateninhaber zur Aufbewahrung für den Fall des Bedarfs einer Zustimmung. Gemäß der Vorschrift werden die personenbezogenen Informationen von Dateninhabern durch die Firma von Amtswegen oder auf Anforderung gelöscht, vernichtet oder anonymisiert:
  • Änderung oder Aufhebung der zur Aufbewahrung der personenbezogenen Daten dienenden gesetzlichen Bestimmungen;
  • Aufhebung des Zwecks zur Aufbewahrung der personenbezogenen Daten;
  • Aufhebung der Voraussetzungen aus der Datenschutz-Grundverordnung (=General Data Protection Regulation (GDPR)) oder dem Datenschutzgesetz (KVKK) zur Bearbeitung personenbezogener Daten;
  • Wiederrufung der Zustimmung zur Bearbeitung der Daten durch den Dateninhaber bei Bearbeitung nach ausdrücklicher Zustimmung des Dateninhabers;
  • Annahme des Antrags des Dateninhabers auf Löschung, Vernichtung oder Anonymisierung der Daten durch die Firma im Rahmen der Rechte des Dateninhabers gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (GDPR) oder dem Datenschutzgesetz (KVKK);
  • Für den Fall der Ablehnung des Antrags des Dateninhabers auf Löschung, Vernichtung oder Anonymisierung der Daten durch die Firma nach Einreichung einer Beschwerde bei der zuständigen Kommission und Annahme dieser Forderung durch die Komission.
  • Falls nach Ablauf der Aufbewahrungszeit der personenbezogenen Daten keine weiteren Voraussetzungen gegeben sind, die eine längere Aufbewahrung der Daten rechtfertigen.

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